Keine Erhöhung des ausgleichsfähigen Verlusts eines Kommanditisten bei Nachschussverpflichtung in Form lediglich buchmäßiger Kapitalrücklage und buchmäßiger Gesellschafterdarlehen - Erfordernis der tatsächlichen Einlagenleistung
FG Münster, Urteil vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 8 K 7131/01 F
DRsp Nr. 2003/4030
Keine Erhöhung des ausgleichsfähigen Verlusts eines Kommanditisten bei Nachschussverpflichtung in Form lediglich buchmäßiger Kapitalrücklage und buchmäßiger Gesellschafterdarlehen - Erfordernis der tatsächlichen Einlagenleistung
1. Nachschussverpflichtungen eines Kommanditisten, die lediglich in Form der buchmäßigen Kapitalrücklage und buchmäßiger Gesellschafterdarlehen erbracht werden, erhöhen nicht dessen ausgleichsfähigen Verlust.2. Eine über die Haftsumme nach § 172HGB hinausgehende Einlage des Kommanditisten führt nur dann zu einer höheren Verlustbeteiligung im Rahmen des § 15 aEStG, wenn sie tatsächlich geleistet und dadurch die Haftungsgrundlage für eventuelle Gläubiger tatsächlich sofort erhöht wird; die bloße Verpflichtung zu einer derartigen Einlage reicht nicht aus.