FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 03.09.2002
1 V 1358/02
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ;

Keine Ermittlungspflicht des Gerichts bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2002

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.09.2002 - Aktenzeichen 1 V 1358/02

DRsp Nr. 2003/10411

Keine Ermittlungspflicht des Gerichts bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2002

Das Gericht ist bei der Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Entscheidung bestehen, hinsichtlich des Prozessstoffes auf die ihm vorliegenden Unterlagen sowie auf präsente Beweismittel beschränkt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Einspruchsentscheidung vom 03. Juni 2002 über die Haftungsinanspruchnahme für Steuerschulden der H. G mbH, D. (H.) auszusetzen ist.