Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höchstbetragsbegrenzung bei Vorsorgeaufwendungen
FG Münster, Beschluss vom 21.09.2001 - Aktenzeichen 13 V 2904/01 E
DRsp Nr. 2001/16328
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höchstbetragsbegrenzung bei Vorsorgeaufwendungen
1) Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3EStG mit dem Grundgesetz vereinbar.2) Der Umstand, dass aufgrund der künftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als eines wesentlichen Bestandteils des Rentenbesteuerungsrechts einschließlich der Entscheidung über den Vorwegabzug und dessen Kürzung zu erwarten ist, kann für sich genommen keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel an dem gegenwärtigen Rechtszustand begründen.3) Die Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1GG ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht statthaft.4) Das finanzbehördliche Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2AO, § 69 Abs. 2FGO ist kein Vorverfahren im Sinne des Kostenrechts.