Der die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach § 69 Abs. 4 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO - erfüllende Antrag, die Vollziehung des mit der Klage (Aktenzeichen 3 K 3186/00 angefochtenen Bescheides über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts - Erbbaurecht - ... zum 29. Oktober 1996 vom 18. Februar 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. April 2000 auszusetzen, ist unbegründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|