1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ausschließlich noch die Frage, ob die Überlassung eines früher als gemeinsame Ehewohnung genutzten Wohnhauses zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geführt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|