Die Klägerin ist ein Versicherungsunternehmen, das in den Streitjahren neben Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Lebensversicherungen auch Sportinvaliditätsversicherungen angeboten hat.
Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung D führte laut Anordnung vom 10.12.2004 eine Betriebsprüfung für Versicherungsteuer betreffend den Zeitraum Januar 2000 bis Dezember 2003 durch. Nach dem Betriebsprüfungsbericht vom 13.06.2006 hatte die Klägerin in diesem Zeitraum Versicherungsentgelte aus Sportinvaliditätsversicherungen in Höhe von insgesamt 684.992,56 EUR vereinnahmt, die sie unter Verweis auf §
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