I.
Die Kläger wurden in den Veranlagungszeiträumen 1999 bis 2001 (Streitjahre) als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt als Arzt für Allgemeinmedizin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|