Im Streit ist, ob den Klägern im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für die Streitjahre 1997 und 1998 ein Abzugsbetrag gemäß § 7 Fördergebietsgesetz - FördG - in Höhe von jeweils 4.000,00 DM zusteht.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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