Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren durch Berufungsrücknahme beendet ist.
2.Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt in erster Linie darüber, ob das Berufungsverfahren durch Berufungsrücknahme beendet ist.
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