Die Erinnerung des Rechtsbeistands vom 16. Dezember 2021 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 07. Dezember 2021 wird als unbegründet
z u r ü c k g e w i e s e n.
I.
Der ehemalige Verfolgte wurde aufgrund eines Ersuchens der Französischen Republik um Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung am 16. September 2021 festgenommen und am selben Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Saarbrücken gemäß §
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