Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.10.2020 – 1 K 1272/18 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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