Keine Geltung der Vorlagefristen des Zahlungsverfahrens im Rückforderungsverfahren
FG Hamburg, Urteil vom 28.08.2007 - Aktenzeichen 4 K 142/07
DRsp Nr. 2007/21383
Keine Geltung der Vorlagefristen des Zahlungsverfahrens im Rückforderungsverfahren
Die ursprünglich vorgelegten Beförderungspapiere sind anzuerkennen. Mit den ergänzten Frachtbriefen ist der erforderliche Nämlichkeitsnachweis unstreitig erbracht. Dass die ergänzten Frachtbriefe erst nach Ablauf der Vorlagefristen des Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 2a Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 vorgelegt wurden, ist unschädlich, da diese Fristen im Rückforderungsverfahren nicht anzuwenden sind.
Normenkette:
VO (EWG) 3665/87 Art. 47 Abs. 2 ;
Tatbestand:
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