Streitig ist, ob der Kläger als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff AO anzuerkennen und daher von der Körperschaftsteuer befreit ist.
Der Kläger ist ein durch zwei Gründungsmitglieder am 02.06.2010 gegründeter nicht im Vereinsregister eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß § 2 a) seiner Satzung (Bl. 2 ff KSt-Akten) "das gemeinschaftliche Ausüben eines Mannschaftssports" ist. ...
Nach § 2 b) wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch: ...
"Eine Form des Mannschaftssports, bei der zwei Mannschaften gegeneinander antreten. Ziel des Spiels ist es, eine Fahne am gegenüberliegenden Spielfeldrand zu erreichen und diese zum eigenen Startpunkt zu tragen, bevor die andere Mannschaft auf die gleiche Weise punkten kann. Es gewinnt die Mannschaft, die zuerst die gegenüberliegende Fahne zum eigenen Startpunkt trägt. ...
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