A.
Die Antragsteller begehren Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Solidaritätszuschlages 2008 wegen Verfassungswidrigkeit.
Die Antragsteller sind zusammen veranlagte Eheleute. Mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 25. März 2010 (Finanzgerichtsakte - FG-A - Bl. 9) wurden festgesetzt:
Einkommensteuer 246.859,00 EUR
Solidaritätszuschlag 13.272,32 EUR
Kirchensteuer18.219,75 EUR
Abzüglich bereits getilgter Beträge wurden zum 29. April 2010 fällig:
Einkommensteuer 25.367,00 EUR
Solidaritätszuschlag 1.552,32 EUR
Kirchensteuer 1.724,04 EUR
Der Änderungsbescheid vom 19. April 2010 (FG-A Bl. 14) weist exakt dieselben Festsetzungen aus bei lediglich veränderter Zuordnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwischen den Eheleuten in der Begründung.
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