Die Beteiligten streiten darüber, ob es im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu einer Entnahme eines Betriebsgrundstücks gekommen ist.
Die Klägerin zu 2. - Frau O. T. X. - ist die Tochter des am 06. August 1996 verstorbenen Herrn H. X.. Dieser war Kommanditist der P. X. GmbH & Co. KG. In seinem Eigentum standen die betrieblich genutzten Grundstücke "YYY 15" und "15a". Weitere Kinder des Herrn H. X. sind Herr E. X. und Herr C. X.. Die drei Kinder waren Erben des verstorbenen H. X. zu je 1/3; in diesem Verhältnis ist auch der Kommanditistanteil auf Grund einer gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklausel auf die Kinder übergegangen.
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