I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein gemeinnütziger eingetragener Verein, ist Eigentümer eines Grundstücks, das mit mehreren, als Heim mit diversen Therapieeinrichtungen für behinderte Menschen dienenden Gebäuden bebaut ist und das er einer Tochtergesellschaft, einer ebenfalls als gemeinnützig anerkannten, im Bereich der Jugend- und Behindertenhilfe tätigen GmbH, zur Nutzung überlassen hat.
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