Der Antrag des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird zurückgewiesen.
I.
Der antragstellende Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten M.. Dieser wurde vom Landgericht Göttingen am 4. Juni 2015 wegen Betruges in 63 Fällen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, belegt. Die dagegen gerichtete Revision wurde vom Bundesgerichtshof am 15. Oktober 2015 verworfen; seither ist das Urteil rechtskräftig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|