1. Die Einkommensteueränderungsbescheide 1999 und 2000, jeweils vom 19. Januar 2004, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juni 2005 werden aufgehoben.
2. Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 19. Januar 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juni 2005 wird dahingehend geändert, dass die Einnahmen aus Kapitalvermögen um 22.230 DM herabgesetzt werden.
3. Die Neuberechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird gemäß § 100 Abs.2 Finanzgerichtsordnung dem Beklagten aufgegeben.
4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|