I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG (Komplementärin N GmbH), hat einen aus drei Mitgliedern bestehenden Beirat, dessen Vorsitzender eine Vergütung erhält. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin war im Streitjahr der Betrieb des Gastankers X (Flagge der niederländischen Antillen). Bis zum Jahr 2005 übernahm die X im Rahmen eines Ertragspools Gas-Transporte.
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