Im Antrag vom 26. September 1997 beantragte die E die Festsetzung einer Investitionszulage auf die Anschaffungskosten u. a. von einer
Fernwärmestation
8 % von
23.611.032,29 DM
Fernwärmetrasse
8 % von
34. 613. 357,84 DM
Wärmebesicherungsanlage
- Hilfskesselanlage -
8 % von
3 .797 .593,36 DM
62 .021 .983,99 DM
Klärschlamm-Mitverbrennungsanlage (Annahmebehälter, Stickstoffpumpe, Gleitmitteldosierstation, Rohrleitung etc.) im Kraftwerk
5 % von
2.409.909,00 DM
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