FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.03.2011
1 K 971/08
Normen:
InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 S. 1; InvZulG 1999 § 5 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 2;

Keine Investitionszulage für mehr als 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Maschinen einer Großserienproduktion anfallende Kosten der Anlaufbegleitung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen 1 K 971/08

DRsp Nr. 2011/19086

Keine Investitionszulage für mehr als 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Maschinen einer Großserienproduktion anfallende Kosten der „Anlaufbegleitung”

1. Errichtet ein Unternehmen aus einzelnen Maschinen bestehende unterschiedliche, zu einer Großserienproduktion u.a. von Gelenkwellen eingesetzte Fertigungsstraßen und begleitet der einzige Kunde bzw. Auftraggeber die Investition in 3 Phasen (Detail- und Realisierungsplanung, Vorserienphase bis zum Produktionsstart sowie „Anlaufbegleitung” beim Produktionsstart nach Inbetriebnahme der Maschinen zur Erreichung der erforderlichen Qualität und der angestrebten Produktionszahlen), so gehört die Phase der „Anlaufbegleitung” jedenfalls dann, wenn schon mehr als 1 Jahr seit der Inbetriebnahme der Maschinen vergangen ist, nicht mehr zur investitionszulagebegünstigten „Anschaffung” bzw. „Herstellung” der Maschinen, wenn nur noch Optimierungen des Produktionsablaufs (u.a. Anpassung der Taktzeiten, bessere Einstellungen der einzelnen Maschinen) vorgenommen werden, die Funktionsweise der einzelnen Maschinen aber nicht mehr wesentlich verändert wird.