Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten darum, ob auch eine Schadensersatzleistung wegen Nichterfüllung nach § 3 Investitionszulagengesetz 1999 - InvZulG 1999 - begünstigt ist.
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