1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert beträgt 8.697,20 Euro.
Streitig ist, ob eine von der Klägerin angeschaffte Maschine, die sie einem Ausbildungszentrum zur Verfügung stellte, als „in der Betriebsstätte der Klägerin verblieben” angesehen werden kann.
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