FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.05.2008 4 K 121/05
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 2 S. 1 ; KJH-PfleG-VO § 5 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1895
Keine Kindergeldberechtigung der Pflegeeltern bei nur vorübergehender Inobhutnahme des Kindes im Rahmen einer Bereitschaftspflege
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.05.2008 - Aktenzeichen 4 K 121/05
DRsp Nr. 2008/16405
Keine Kindergeldberechtigung der Pflegeeltern bei nur vorübergehender Inobhutnahme des Kindes im Rahmen einer Bereitschaftspflege
Wird ein Kind im Rahmen der Bereitschaftspflege nach § 5 Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung (KJH-PflG-VO) durch eine Pflegeperson in einer Not- oder Krisensituation unvorhergesehen, befristet und durch das Jugendamt vermittelt in Obhut genommen, begründet dies kein zu einer bevorzugten Kindergeldberechtigung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern führendes Pflegekindschaftsverhältnis i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2EStG.
Normenkette:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 2 S. 1 ; KJH-PfleG-VO § 5 ;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um Kindergeld für das Kind H. für die Monate Mai und August 2004.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.