Streitig ist, ob der Klägerin für ihren am 18. 4. 1966 geborenen Sohn K Kindergeld zusteht.
Mit Schreiben vom 14. 7. 1999 meldete das Sozialamt der Stadt ... einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X auf Kindergeld für K an. Der Beklagte behandelte dieses Begehren als Antrag der Klägerin und ermittelte, daß der Sohn einen Grad der Behinderung von 20 % vom Versorgungsamt ... wegen chronischer Leberentzündung und seelischen Störungen gemäß Bescheid vom 4. 5. 1999 zugebilligt erhalten hat. Nach Angaben der Klägerin liegt die Behinderung seit 26. 1. 1999 vor.
Mit Bescheid vom 24. 9. 1999 lehnte der Beklagte eine Kindergeldfestsetzung ab.
Der Einspruch blieb ohne Erfolg.
Die Klägerin hat Klage erhoben und beantragt, den Bescheid vom 24. 9. 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. 11. 1999 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihr ab 1. 2. 1999 Kindergeld zu gewähren.
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