Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der als Vertreter aufgetretene G. T. zu tragen.
Im Handelsregister ist der dort als alleiniger Geschäftsführer der P. Beteiligungs – GmbH eingetragene W. L. am 28. März 2006 gelöscht worden, ohne dass ein neuer Geschäftsführer eingetragen worden wäre. W. L. legte sein Amt als Geschäftsführer der GmbH mit Schreiben vom 10. November 2005 auf den Tag der Eintragung in das Handelsregister nieder. Das Schreiben wurde G. T. am 15. Februar 2006 durch eine Obergerichtsvollzieherin zugestellt.
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