Die Beteiligten streiten darüber, inwieweit eine Steuerbegünstigung für eine Wohnung des Klägers in A, die die Voraussetzungen gemäß § 7h bzw. § 10f EStG erfüllt, berücksichtigt werden kann.
Der Kläger ist seit 1989 beim R beschäftigt und unterhält seit dem Jahr 2002 wegen des Umzugs des … von D nach A einen beruflich bedingten zweiten Wohnsitz in A; die Wohnung befindet sich im Eigentum des Klägers. Der Familienwohnsitz befindet sich in H. Die Ehefrau geht hier einer freiberuflichen Beschäftigung nach. Die Tochter besucht die Schule. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass es sich bei dem Wohnsitz in A um einen beruflich bedingten zweiten Haushalt handelt und die hierdurch verursachten Kosten dem Grunde nach als Werbungskosten abzugsfähig sind.
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