A. Nach Auflösung des 7. Senats des Finanzgerichts (FG) per Ende 2008 ist seit Jahresbeginn 2009 der 3. Senat zuständig für die Fortführung als erledigt ausgetragener Streitsachen gegen das Finanzamt Hamburg-Bergedorf, und zwar auch bei Wiedereintragung von bereits als erledigt ausgetragenen Verfahren (FG-Geschäftsverteilungsplan einschließlich Regelung für mehrere Senate B IV).
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