LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.01.2020
L 16 KR 667/14
Normen:
SGB V § 2 Abs. 1 S. 3; SGB V § 2 Abs. 1a S. 1; SGB V § 18 Abs. 1 S. 1; SGB V § 18 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 17.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 KR 438/13

Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine auf den niederländischen Antillen durchgeführte Delfintherapie beim Zustand eines Kindes nach Schädel-Hirn-Trauma IIIAnforderungen an eine Leistungserbringung in Curacao als lediglich assoziiertes Mitglied der EUKeine Erfüllung des Qualitätsgebots des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB VKeine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2020 - Aktenzeichen L 16 KR 667/14

DRsp Nr. 2020/10699

Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine auf den niederländischen Antillen durchgeführte Delfintherapie beim Zustand eines Kindes nach Schädel-Hirn-Trauma III Anforderungen an eine Leistungserbringung in Curacao als lediglich assoziiertes Mitglied der EU Keine Erfüllung des Qualitätsgebots des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V Keine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB V

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.09.2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 2 Abs. 1 S. 3; SGB V § 2 Abs. 1a S. 1; SGB V § 18 Abs. 1 S. 1; SGB V § 18 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten in Höhe von 15.476,33 Euro für eine im Zeitraum vom 22.07.2013 bis zum 02.08.2013 im Curacao-Dolphin-Therapy-Center (CDTC) auf den niederländischen Antillen durchgeführte Delfintherapie.