I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 27. August 2018 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten über die vorläufige Übernahme der Mietkosten für den Bewegungstrainer vom Typ Innowalk® small für einen Zeitraum von sechs Monaten.
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