SG Stuttgart, vom 24.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 2104/15
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege der Genehmigungsfiktion vor Ablauf der maßgeblichen Fristen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2018 - Aktenzeichen L 11 KR 2991/17
DRsp Nr. 2018/6487
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege der Genehmigungsfiktion vor Ablauf der maßgeblichen Fristen
Eine Versicherte kann sich nicht auf die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3aSGB V berufen, wenn sie sich die Leistung (hier: Magenteilresektion) bereits vor Ablauf von drei Wochen nach der Antragstellung selbst beschafft hat.
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