I.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger (Kl) war im Streitjahr als Rechtsanwalt selbstständig tätig und ermittelte seine Einkünfte durch Einnahmenüberschussrechnung. Die am ... geborene Klägerin (Klin) bezog seit ....eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
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