FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.04.2008
14 K 2286/05 B
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 9 Ab S. 3 Nr. 7 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Keine Kürzung der Werbungskosten für ein ursprünglich Vermietungszwecken dienendes Wohn- und Geschäftshaus bei bauordnungsrechtlicher Nutzungsuntersagung für einzelne Gebäudeteile

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2008 - Aktenzeichen 14 K 2286/05 B

DRsp Nr. 2008/16253

Keine Kürzung der Werbungskosten für ein ursprünglich Vermietungszwecken dienendes Wohn- und Geschäftshaus bei bauordnungsrechtlicher Nutzungsuntersagung für einzelne Gebäudeteile

Wird ein Wohn- und Geschäftsgrundstück, welches fünf Wohnungen und eine Gewerbeeinheit umfasst, mit der Absicht einer vollständigen Vermietung erworben und die Nutzung der drei -unwissentlich- ohne Baugenehmigung errichteten Wohnungen durch die Bauaufsichtsbehörde untersagt, sind die in Zusammenhang mit dem ansonsten vermieteten Objekt geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse nicht prozentual entsprechend der Flächenanteile der leer stehenden drei Wohnungen zu kürzen. Der objektive Zusammenhang der auf die leer stehenden Wohnungen entfallenden Aufwendungen mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht fort, soweit kein anderer Veranlassungszusammenhang zu ersehen ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 9 Ab S. 3 Nr. 7 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.