Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen
BFH, Urteil vom 20.06.2000 - Aktenzeichen VIII R 32/98
DRsp Nr. 2000/8371
Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen
»Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit --absolut betrachtet-- hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts deren individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (hier: zum Verkauf bestimmte PKW).«
I. Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob die Voraussetzungen für die Bewertung des Vorratsvermögens nach der unterstellten Verbrauchsfolge last in - first out (Lifo) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorlagen.
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