FG Saarland - Beschluss vom 07.10.2004
1 V 266/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Keine Mitunternehmerschaft bei Nießbrauch am Gewinnbezugsrecht des Kommanditisten

FG Saarland, Beschluss vom 07.10.2004 - Aktenzeichen 1 V 266/04

DRsp Nr. 2004/17142

Keine Mitunternehmerschaft bei Nießbrauch am Gewinnbezugsrecht des Kommanditisten

Bestellen Kommanditisten zugunsten Dritter (lediglich) einen Nießbrauch an ihren Gewinnbezugsrechten (und nicht an ihren Kommanditanteilen), so werden im Regelfall hierdurch die Nießbraucher nicht zu Mitunternehmern.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Eheleute HD und GD waren Gesellschafter der RD-Vermögensverwaltung GbR. Am 30. Januar 2002 beschlossen HD und GD gemeinsam mit der D-Geschäftsführungsgesellschaft i.Gr. -künftig: GmbH- die Fortführung der GbR als RD GmbH & Co. KG -künftig: KG-. Die GmbH, deren Geschäftsführer HD ist, war Komplementärin ohne Beteiligung am Festkapital und Vermögen der KG. Die GmbH erhält eine jährliche Haftungsvergütung von 2,5 % ihres Stammkapitals. HD beteiligte sich mit einer Einlage von 34.000 Euro, GD mit einer solchen von 17.000 Euro. Am Gewinn und Verlust der KG nahmen HD und GD im Verhältnis ihrer Beteiligung am Festkapital teil. Gegenstand des Unternehmens der KG ist der Groß- und Außenhandel mit Dentalprodukten (Dok, Bl. 1 ff.).