Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15. Mai 2019, Az.
Die Kosten erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten zweiter und dritter Instanz hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundesarbeitsgericht (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21) über die Abgeltung von Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aus den Jahren 2016 bis 2018.
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