FG Thüringen, vom 04.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 1220/00
Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
BFH, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen IV R 20/04
DRsp Nr. 2005/14619
Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3EStG; Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3EStG
»Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3EStG können Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück, die im Jahr der Zahlung nicht geltend gemacht worden sind und infolge der Bestandskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können, nicht ohne weiteres im Jahr der ersten "offenen" Veranlagung abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlich davon ausgegangen ist, es handle sich bei dem angeschafften Wirtschaftsgut um Privatvermögen.«