Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 1995 die unterlassene Berücksichtigung von bezahlter Umsatzsteuer als Betriebsausgaben im Wege einer Sonderabschreibung bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit.
Die Klägerin und ihr 1997 verstorbener Ehemann wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann war von Beruf Rechtsanwalt.
Die Eheleute waren in den Jahren 1994 und 1995 zu je 1/2 Miteigentumsanteil Eigentümer des Grundstücks "Am S" in A. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
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