Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Änderung von bestandskräftigen Bescheiden für 2008 und 2009 über den Gewerbesteuermessbetrag nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) vorliegen.
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