Keine neue Tatsache bei Einreichung aller für die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung relevanten Unterlagen mit der Steuererklärung und doppeltem Abzug der Beiträge infolge unrichtiger Eintragungen in der Steuererklärung
FG Sachsen, Urteil vom 29.02.2012 - Aktenzeichen 8 K 905/11
DRsp Nr. 2012/12269
Keine neue Tatsache bei Einreichung aller für die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung relevanten Unterlagen mit der Steuererklärung und doppeltem Abzug der Beiträge infolge unrichtiger Eintragungen in der Steuererklärung
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.