I.
Die Antragstellerin ist die Mutter des Klägers. Sie hat mit ihrem Schreiben vom 1. Dezember 2002, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, beantragt, an dem Klageverfahren 8 K 369/01 als Streitgenossin im Sinne von § 62 der Zivilprozeßordnung (ZPO) beteiligt zu werden.
Die Antragstellerin ist die Eigentümerin des in G belegenen Grundstücks T. weg X. Das ursprünglich als T. weg Y bezeichnete Grundstück umfasst u.a. das Flurstück Nr. abc/2. Die Antragstellerin war auch die Eigentümerin eines weiteren Grundstücks, das ebenfalls am T. weg in G belegen ist. Dieses Grundstück umfasste das Flurstück Nr. abc/5 mit einer Grundfläche von 71 qm und das Flurstück Nr. abc/17 mit einer Grundfläche von 12 qm.
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