Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Vorkosten im Sinne des § 10 e Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) bei einer von den Eheleuten gemeinsam genutzten Eigentumswohnung (ETW), die im Alleineigentum eines Ehegatten steht und an der der andere Ehegatte ein dingliches Wohnrecht hat.
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