1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht die Aktivierung einer Forderung im Jahr 2004 in Höhe von (x.xxx.xxx $ =) x.xxx.xxx EUR sowie die Bildung eines entsprechenden passiven Rechnungsabgrenzungspostens und dessen ratierliche Auflösung über 25 Jahre abgelehnt hat.
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