Der Kläger ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG). Außerdem ist er Eigentümer mehrerer Immobilien, aus denen er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erzielt.
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