Keine Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 FGO durch eine unzutreffende Qualifizierung der Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid
FG Nürnberg, Urteil vom 20.01.2009 - Aktenzeichen 3 K 1290/08
DRsp Nr. 2009/4914
Keine Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2FGO durch eine unzutreffende Qualifizierung der Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid
Begehrt der Kläger mit seiner Klage gegen den Einkommensteuerbescheid ausschließlich die Umqualifizierung einer Einkunftsart, so wird damit keine Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2FGO geltend gemacht. Eine solche lässt sich auch nicht aus dem Hinweis auf die beitragspflichtige Mitgliedschaft Gewerbetreibender bei der Industrie- und Handelskammer herleiten, denn nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG - ist die Mitgliedschaft bei der IHK von der Veranlagung zur Gewerbesteuer abhängig.