1. Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Feststellungstenor des Urteils des Sozialgerichts sich auf den Zeitraum vom 10. Mai bis 31. Dezember 2016 bezieht.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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