Keine retrospektive Beurteilung der Wesentlichkeitsgrenze von § 17 EStG bei Verschmelzung
FG Köln, Urteil vom 14.04.2015 - Aktenzeichen 12 K 329/13
DRsp Nr. 2015/11669
Keine "retrospektive" Beurteilung der Wesentlichkeitsgrenze von § 17EStG bei Verschmelzung
Für die Frage, ob im Zuge einer Verschmelzung Anteile an der übertragenden Körperschaft solche i.S. des § 17EStG sind und damit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 UmwStG a.F. auch Anteile an der übernehmenden Körperschaft als Anteile i.S. des § 17EStG gelten, ist auf die im Zeitpunkt der Verschmelzung gültige Fassung des § 17EStG abzustellen.