FG Thüringen - Urteil vom 20.02.2008
III 1339/04
Normen:
InvZulG (1999) § 1 Abs. 1 S. 1 ; InvZulG (1999) § 2 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1142

Keine Rückforderung der einer Betriebs-GmbH gewährten Investitionszulage bei Verkauf des geförderten Wirtschaftsguts an das außerhalb des Beitrittsgebiets ansässige Betriebsunternehmen im Rahmen einer Sale-and-lease-back-Vereinbarung

FG Thüringen, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen III 1339/04

DRsp Nr. 2008/12339

Keine Rückforderung der einer Betriebs-GmbH gewährten Investitionszulage bei Verkauf des geförderten Wirtschaftsguts an das außerhalb des Beitrittsgebiets ansässige Betriebsunternehmen im Rahmen einer Sale-and-lease-back-Vereinbarung

Besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen einer außerhalb des Beitrittsgebiets ansässigen AG als Besitzunternehmen und einer im Beitrittsgebiet ansässigen Betriebs-GmbH, so ist ein von der GmbH gekauftes und durchwegs im Fördergebiet eingesetztes, investitionszulagegefördertes Wirtschaftsgut auch dann weiter der GmbH hinsichtlich der zulagenrechtlichen Zugehörigkeitsvoraussetzung (§ 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999) zuzurechnen, wenn die GmbH zwar das Wirtschaftsgut innerhalb des Dreijahreszeitraums an die AG veräußert hat und das Wirtschaftsgut ertragsteuerrechtlich bei der AG bilanziert werden muss, wenn das Wirtschaftsgut aber langfristig an die GmbH zurückgeleast wird.

Normenkette:

InvZulG (1999) § 1 Abs. 1 S. 1 ; InvZulG (1999) § 2 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Eine im Fördergebiet ansässige GmbH erwarb eine investitionszulagebegünstigte Maschine, veräußerte sie an ihre außerhalb des Fördergebiets ansässige Besitzgesellschaft und leaste sie zurück. Streitig ist, ob dieser Verkauf investitionszulageschädlich ist.