Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht abgelehnten und erst vom Berufungsgericht rechtskräftig anerkannten Forderung Keine rückwirkenden bilanziellen Folgen eines erst vom Berufungsgericht angenommenen Treuhandverhältnisses Zeitliche Streckung der Verlustnutzung nach § 10d Abs. 2 EStG 2004 und § 10a GewStG 2004 grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen 12 K 12179/09, 12 K 12177/10 - Aktenzeichen 12 K 12177/10 - Aktenzeichen 12 K 12179/09
DRsp Nr. 2012/20304
Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht abgelehnten und erst vom Berufungsgericht rechtskräftig anerkannten Forderung Keine rückwirkenden bilanziellen Folgen eines erst vom Berufungsgericht angenommenen Treuhandverhältnisses Zeitliche Streckung der Verlustnutzung nach § 10d Abs. 2EStG 2004 und § 10aGewStG 2004 grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig
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