Streitig ist, ob ein Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbundenen mit dem Sondereigentum an einer Wohnung (Nr. 3) gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) rückgängig gemacht worden ist.
Der Kläger (Kl.) erwarb mit notariellem Vertrag vom 26.03.1999 zwei Miteigentumsanteile an einem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an zwei Wohnungen (Nr. 3 und 4) zu einem Kaufpreis von insgesamt 508.972,89 DM (= 2 x 254.486,40 DM) von der Fa. S 1-GmbH, vertreten durch den damaligen Geschäftsführer S 2.
Mit Bescheid vom 14.05.1999 setzte das Finanzamt (FA) Grunderwerbsteuer in Höhe von 17.814 DM fest.
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